Verwaltungsgerichtshof 93/02/0014

93/02/0014Verwaltungsgerichtshof28.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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