Verwaltungsgerichtshof 93/01/1503

93/01/1503Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/1503

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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