Verwaltungsgerichtshof 93/01/1449

93/01/1449Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/1449

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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