Verwaltungsgerichtshof 93/01/1165

93/01/1165Verwaltungsgerichtshof27.04.1994

Regest

Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/1165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern jeweils Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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