Verwaltungsgerichtshof 93/01/0922

93/01/0922Verwaltungsgerichtshof02.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0922

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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