Verwaltungsgerichtshof 93/01/0870

93/01/0870Verwaltungsgerichtshof18.01.1995

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 öffentliche Sicherheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0870

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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