Verwaltungsgerichtshof 93/01/0852

93/01/0852Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0852

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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