Verwaltungsgerichtshof 93/01/0823

93/01/0823Verwaltungsgerichtshof21.09.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0823

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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