Verwaltungsgerichtshof 93/01/0792

93/01/0792Verwaltungsgerichtshof20.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0792

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1994

Spruch

Der erstangefochtene Bescheid, soweit er die Verwaltungsübertretung nach dem Abzeichengesetz betrifft, und der zweitangefochtene Bescheid werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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