Verwaltungsgerichtshof 93/01/0626

93/01/0626Verwaltungsgerichtshof23.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0626

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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