Verwaltungsgerichtshof 93/01/0615

93/01/0615Verwaltungsgerichtshof27.04.1994

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0615

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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