Verwaltungsgerichtshof 93/01/0469

93/01/0469Verwaltungsgerichtshof22.06.1994

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0469

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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