Verwaltungsgerichtshof 93/01/0444

93/01/0444Verwaltungsgerichtshof07.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0444

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

Die Beschwerde wird gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

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