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93/01/0407•Verwaltungsgerichtshof 93/01/0407
93/01/0407Verwaltungsgerichtshof23.02.1994
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Im übrigen wird das Aufwandersatzbegehren abgewiesen.
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