Verwaltungsgerichtshof 93/01/0341

93/01/0341Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0341

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505.- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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