Verwaltungsgerichtshof 93/01/0340

93/01/0340Verwaltungsgerichtshof09.09.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtsverletzung sonstige Fälle Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0340

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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