Verwaltungsgerichtshof 93/01/0304

93/01/0304Verwaltungsgerichtshof17.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0304

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

Gleichzeitig wird die Beschwerde wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.

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