Verwaltungsgerichtshof 93/01/0293

93/01/0293Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der Unbeschränktheit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0293

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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