Verwaltungsgerichtshof 93/01/0249

93/01/0249Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in Höhe von je S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin (zur Zl. 93/01/0249) wird abgewiesen.

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