Verwaltungsgerichtshof 93/01/0234

93/01/0234Verwaltungsgerichtshof24.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1993

Spruch

1. Der vom Erstbeschwerdeführer angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Die von der Zweitbeschwerdeführerin erhobene Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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