Verwaltungsgerichtshof 93/01/0108

93/01/0108Verwaltungsgerichtshof26.11.1993

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505.-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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