Verwaltungsgerichtshof 93/01/0077

93/01/0077Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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