Verwaltungsgerichtshof 93/01/0009

93/01/0009Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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