Verwaltungsgerichtshof 92/18/0513

92/18/0513Verwaltungsgerichtshof03.05.1993

Regest

Bewährungshilfe Jugendwohlfahrt Jugendlicher Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0513

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1992180513.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.