Verwaltungsgerichtshof 92/18/0507

92/18/0507Verwaltungsgerichtshof23.03.1995

Regest

soziale Integration

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0507

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1992180507.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.