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92/18/0495•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0495
92/18/0495Verwaltungsgerichtshof25.02.1993
Kriegsereignisse Psychotherapie Alkoholentzug Alkoholiker
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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