Verwaltungsgerichtshof 92/18/0477

92/18/0477Verwaltungsgerichtshof14.04.1993

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0477

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1992180477.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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