Verwaltungsgerichtshof 92/18/0465

92/18/0465Verwaltungsgerichtshof09.03.1995

Regest

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Lebensunterhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0465

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1992180465.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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