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92/18/0465•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0465
92/18/0465Verwaltungsgerichtshof09.03.1995
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Lebensunterhalt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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