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92/18/0444•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0444
92/18/0444Verwaltungsgerichtshof04.02.1993
Eheschließung Inländerin
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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