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92/18/0428•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0428
92/18/0428Verwaltungsgerichtshof17.12.1992
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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