Verwaltungsgerichtshof 92/18/0391

92/18/0391Verwaltungsgerichtshof08.10.1992

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0391

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

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