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92/18/0387•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0387
92/18/0387Verwaltungsgerichtshof08.10.1992
UmkehrschlußAuslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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