Verwaltungsgerichtshof 92/18/0387

92/18/0387Verwaltungsgerichtshof08.10.1992

Regest

UmkehrschlußAuslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0387

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180387.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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