Verwaltungsgerichtshof 92/18/0317

92/18/0317Verwaltungsgerichtshof08.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0317

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1994

Spruch

Die Behandlung der Beschwerde wird gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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