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92/18/0310•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0310
92/18/0310Verwaltungsgerichtshof03.12.1992
Auslieferung Geheimagent GeheimdienstVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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