Verwaltungsgerichtshof 92/18/0310

92/18/0310Verwaltungsgerichtshof03.12.1992

Regest

Auslieferung Geheimagent GeheimdienstVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180310.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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