Verwaltungsgerichtshof 92/18/0306

92/18/0306Verwaltungsgerichtshof17.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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