Verwaltungsgerichtshof 92/18/0291

92/18/0291Verwaltungsgerichtshof08.10.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraftIndividuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0291

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180291.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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