Verwaltungsgerichtshof 92/18/0289

92/18/0289Verwaltungsgerichtshof01.06.1994

Regest

Beweismittel Urkunden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0289

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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