Verwaltungsgerichtshof 92/18/0279

92/18/0279Verwaltungsgerichtshof12.11.1992

Regest

Aufenthaltsgenehmigung Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0279

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180279.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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