Verwaltungsgerichtshof 92/18/0277

92/18/0277Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Mängel im Spruch Verantwortlichkeit (VStG §9) Beteiligungsformen (VStG §7)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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