Verwaltungsgerichtshof 92/18/0161

92/18/0161Verwaltungsgerichtshof17.09.1992

Regest

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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