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92/18/0142•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0142
92/18/0142Verwaltungsgerichtshof09.07.1992
Beschäftigungsbewilligung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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