Verwaltungsgerichtshof 92/18/0107

92/18/0107Verwaltungsgerichtshof12.06.1992

Regest

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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