Verwaltungsgerichtshof 92/18/0102

92/18/0102Verwaltungsgerichtshof25.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180102.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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