Verwaltungsgerichtshof 92/18/0096

92/18/0096Verwaltungsgerichtshof29.06.1992

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft Scheinehe Ausländer Österreicherin InländerinRechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180096.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.