Verwaltungsgerichtshof 92/18/0094

92/18/0094Verwaltungsgerichtshof09.07.1992

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen RechtVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180094.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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