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92/18/0094•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0094
92/18/0094Verwaltungsgerichtshof09.07.1992
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen RechtVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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