Verwaltungsgerichtshof 92/18/0082

92/18/0082Verwaltungsgerichtshof29.06.1992

Regest

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1992

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Schuldsprüche richtet;

II. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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