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92/18/0053•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0053
92/18/0053Verwaltungsgerichtshof27.04.1992
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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