Verwaltungsgerichtshof 92/18/0053

92/18/0053Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180053.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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