Verwaltungsgerichtshof 92/18/0046

92/18/0046Verwaltungsgerichtshof02.03.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180046.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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