Verwaltungsgerichtshof 92/18/0044

92/18/0044Verwaltungsgerichtshof23.03.1992

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Gesamtfehlverhalten Gesamtverhalten Gesamtfehlverhalten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation Schadensgutmachung Krankheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180044.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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