Verwaltungsgerichtshof 92/18/0028

92/18/0028Verwaltungsgerichtshof27.04.1992

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992180028.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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