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92/18/0028•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0028
92/18/0028Verwaltungsgerichtshof27.04.1992
Automatendiebstahl
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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